Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger, die nie ein Bildungsprogramm des Sekundarbereichs II begonnen haben, nach Geschlecht, Alter und Grund nicht zu beginnen
Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger, die ein Bildungsprogramm des Sekundarbereichs II begonnen aber nicht abgeschlossen haben, nach Geschlecht, Alter und Grund nicht abzuschließen