Asylanfragen nach Bearbeitungsstand

Der Indikator gibt die Zahl der erstmaligen Asylbewerber pro Million Einwohner und die Zahl der positiven erstinstanzlichen Entscheidungen über Asylanträge je Million Einwohner an. Bitte beachten Sie, dass beim Vergleich dieser beiden Werte Vorsicht geboten ist, da die in einem bestimmten Jahr eingegangenen Anträge möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden. Die Quelldaten werden Eurostat von den nationalen Innenministerien und den damit verbundenen amtlichen Stellen übermittelt. Erstmalige Bewerber auf internationalen Schutz sind Personen, die erstmals in einem bestimmten Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge sind Entscheidungen der jeweiligen Behörde, die als erste Instanz des administrativen/gerichtlichen Asylverfahrens im Aufnahmeland fungiert.

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