Öffentlicher Bruttoschuldenstand

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union definiert diesen Indikator als das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands am Jahresende zum Bruttoinlandsprodukt zu laufenden Marktpreisen. Für diese Berechnung wird der öffentliche Schuldenstand definiert als der konsolidierte Bruttoschuldenstand zum Nominalwert in den folgenden Kategorien von Verbindlichkeiten des Sektors Staat (nach der Definition im ESVG 2010): Bargeld und Einlagen (AF.2), Schuldverschreibungen (AF.3) und Krediten (AF.4). Der Sektor Staat gliedert sich in die Teilsektoren Bund (Zentralstaat), Länder, Gemeinden und Sozialversicherung. Weitere methodische Anleitung und Auslegungshilfen finden Sie im Eurostat-Handbuch über Defizit und Schuldenstand des Staates. Der gesamte öffentliche Bruttoschuldenstand in Millionen Euro wird ebenfalls ausgewiesen.

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