Gesamtausgaben des Staates für Gerichte

Der Indikator misst die Gesamtausgaben des Staates für die Gerichte nach der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG). Dies umfasst die Ausgaben für die Verwaltung, den Betrieb oder die Unterstützung der Zivil- und Strafgerichte und des Justizsystems, einschließlich der Durchsetzung der von den Gerichten verhängten Geldbußen und gerichtlichen Vergleiche und der Anwendung von Parole und Bewährungssystemen; Rechtliche Vertretung und Beratung im Namen des Staates oder im Namen anderer, die vom Staat als Bar- oder im Dienstleistungssektor erbracht werden. Zu den Gerichten zählen Verwaltungsgerichte, Ombudsmänner und ähnliche Gerichte; sie schließen Gefängnisverwaltungen aus. Bei der Berechnung des Pro-Kopf-Indikators werden die Bevölkerungsdaten der nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Bezugsjahres als Nenner verwendet (berechnet als arithmetisches Mittel der Bevölkerung am 1. Januar zweier aufeinanderfolgender Jahre).

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